Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen legen wir unseren Verträgen ausnahmslos die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden ausdrücklich keine Anwendung, es sei denn, dass dies schriftlich vereinbart wird. Auch werden entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht nochmals widersprechen und die vertraglich geschuldete Lieferung/Leistung vorbehaltslos erbringen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Produkte Eigentum der Firma Motoren & Turbo Technik Thiele.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt unverzüglich nach Geldeingang andernfalls unverzüglich nach Erhalt der Rechnung. Lieferfristen können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Ohne ausdrückliche Klarstellung ist jede Lieferfrist bzw. jeder Liefertermin unverbindlich. Verbindlich ist er nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand vom Sitz des Verkäufers abgesandt wird. Der Vertragspartner kann 6 Wochen nach Überschreitung einer unverbindlichen Lieferfrist oder eines unverbindlichen Liefertermins schriftlich auffordern, in angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Vertragspartner kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Der Vertragspartner kann uns im Falle unseres Verzuges auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit Hinweis, dass er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftragsgeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Gefahr geht spätestens mit Verlassen des Produktes unseres Hauses auf den Auftraggeber über. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware auf Mängel, auch im Falle der Weiterveräußerung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich längstens in 3 Arbeitstagen schriftlich zu rügen.
Gewährleistungsbestimmungen
Die Firma Motoren & Turbo Technik Thiele gewährt auf die instandgesetzten bzw. generalüberholten Turbolader, Kompressoren und Motoren eine gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten. Aufgrund des bereits gebrauchten Zustands des schadhaften Turboladers, Kompressors oder Motors gilt dieser als Gebrauchtartikel und wird im Bereich der gesetzlichen Gewährleistungzeiträume auch so geführt. Der Gewährleistungszeitraum kann um weitere 12 Monate gegen ein entsprechendes Entgelt verlängert werden. Der Gewährleistungsanspruch verfällt vollkommen, bei Missachtung der Einbauvorschriften, welche zu einem Schaden führen können, oder beim Ein/Ausbau durch nicht speziell dafür geschultes Personal. Die Gewährleistungsbestimmungen beziehen sich ausschließlich auf die Rumpfgruppe des Turboladers bzw. auf die ausgetauschten Neuteile des Motors oder Kompressors. Elektrische Bauteile, Sensoren und Aktuatoren sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, da diese grundsätzlich bei der Instandsetzung wiederverwendet werden.
Zudem von der Gewährleistung ausgeschlossen sind: Schäden durch Bedienerfehler, was bedeutet: Schäden durch untertouriges fahren, sowie durch übertouren von Motor, Kompressor oder Turbolader. Schäden aufgrund von andauerndem Volllast oder Rennstrecken Betrieb. Schäden durch falsche bzw. fehlende Betriebsstoffe. Sowie Schäden durch die nicht Einhaltung von Einfahrphasen (2000km) Warmfahrphasen und Wartungsintervallen.
Leistungsgesteigerte sowie Softwareoptimierte Fahrzeuge sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen.
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Haftung
Die Firma Motoren & Turbo Technik Thiele haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Gewährleistungen erfolgt verschuldensunabhängig. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
Die vorstehende Regelung erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.